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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 03.08.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen Lehrer-Köhnen - Privatpraxis für Lern-Diagnostik & Lerntherapie, Inhaber Achim Köhnen, Im Pöhlen 4, 54338 Schweich (nachfolgend "Lehrer-Köhnen"), und dem volljährigen Auftraggeber über Leistungen für ihn selbst oder eine von ihm benannte teilnehmende Person.

(2) Darstellungen auf Website, Flyern oder Informationsmedien sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung, Annahme eines konkreten Angebots, ausdrückliche Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung von Lehrer-Köhnen zustande. Eine Terminbestätigung kann die Annahme enthalten, wenn Leistung, Preisgrundlage und Beginn hinreichend bestimmt sind.

(3) Art, Umfang und Preis ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Vertrag, Auftrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ergänzend gelten die vor Vertragsschluss bereitgestellte und bei Vertragsschluss gültige, datierte Preis- und Leistungsliste sowie diese AGB.

(4) Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Sie sollen zu Nachweiszwecken in Textform bestätigt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 2 Leistungen, fachliche Durchführung und Erfolg

(1) Lehrer-Köhnen erbringt insbesondere Schulische Klärungsdiagnostik, Lern-Diagnostik, Lerntherapie, gezielte schulische Unterstützung, LK-live, Beratung, Entwicklungsgespräche, Sachverständigen-Einschätzungen, Stellungnahmen, Gutachten sowie Schul-, Dritt- und Zusatzleistungen im jeweils vereinbarten Umfang.

(2) Geschuldet ist die fachlich sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht ein bestimmter Lern-, Therapie-, Prüfungs-, Diagnose-, Beratungs- oder Vermittlungserfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Noten, Befunde, schulischen Entscheidungen, Nachteilsausgleiche oder Anerkennungen durch Dritte zugesagt.

(3) Lehrer-Köhnen bestimmt Methode, Material, Reihenfolge und fachliche Schwerpunkte im Rahmen des Auftrags nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Vertrag wird mit Lehrer-Köhnen als institutionellem Anbieter geschlossen; geeignete Mitarbeitende, freie Lehrkräfte und Erfüllungsgehilfen dürfen eingesetzt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

(4) Ein kostenfreies Erstgespräch dient der ersten Einordnung und Planung. Es ist keine vollständige Diagnostik, Beratung oder gutachterliche Leistung.

§ 3 Laufende Begleitung gegen Monatspauschale

(1) Lerntherapie und gezielte Unterstützung werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, als unbefristete laufende Begleitung gegen eine einheitliche Monatspauschale erbracht. Diese ist keine Addition einzelner Unterrichtsstunden und kein frei verfügbares Stundenkonto.

(2) Die Monatspauschale vergütet insbesondere den dauerhaft reservierten Platz und Terminrahmen, die regelmäßige fachliche Begleitung, individuelle Planung, Vor- und Nachbereitung, übliche Materialien, Beobachtung und Dokumentation, Anpassung der nächsten Lernschritte sowie die übliche organisatorische Kommunikation.

(3) Innerhalb eines Monats vorgesehene Termine sind nicht einzeln kündbar, herauslösbar, übertragbar, ansparbar, auszahlbar oder verrechenbar. Eine einseitige Pause, ein Überspringen von Monaten oder eine Aussetzung der Zahlung ist nicht möglich; für die Beendigung gilt § 10.

(4) Terminfrequenz, Dauer, Beginn und eine gegebenenfalls vereinbarte anteilige Berechnung des Startmonats ergeben sich aus dem Vertrag und der maßgeblichen Preis- und Leistungsliste. Eine Startmonatsregel begründet keine Einzelstundenabrechnung für Folgemonate.

§ 4 Termine, Mitwirkung und kundenseitige Nichtteilnahme

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber sorgt für pünktliche Teilnahme, erforderliche Unterlagen und Materialien sowie die rechtzeitige Mitteilung wesentlicher schulischer Inhalte, Ergebnisse und Änderungen.

(2) Kundenseitig abgesagte, versäumte, verspätet begonnene oder vorzeitig beendete Termine innerhalb der Monatspauschale - auch wegen Krankheit, Urlaub, schulischer Termine oder technischer Störungen auf Kundenseite - berühren die Monatspauschale nicht und begründen keinen Anspruch auf Nachholung, Ersatz, Minderung, Erstattung oder Verrechnung.

(3) Bei Verspätung endet die Leistung grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Lehrer-Köhnen kann bei rechtzeitiger Mitteilung und freien Kapazitäten aus Kulanz eine Verlegung oder andere Nutzung prüfen. Daraus entsteht weder ein Anspruch noch eine Bindung für künftige Fälle.

(4) Eine Teilnahme in Präsenz ist bei Ansteckungsgefahr oder einem Zustand, der eine sichere und fachlich sinnvolle Durchführung ausschließt, nicht zulässig. Lehrer-Köhnen darf die Präsenzteilnahme verweigern oder, soweit geeignet, LK-live anbieten; die Vergütungsregelung nach Absatz 2 bleibt unberührt.

§ 5 Schulferien, Feiertage und Ausfälle von Lehrer-Köhnen

(1) Die Monatspauschale besteht während Schulferien, unterrichtsfreier Zeiten und Monaten mit unterschiedlich vielen Kalendertagen oder planmäßigen Terminen fort. Gesetzliche Feiertage und vorab mitgeteilte planmäßige Schließzeiten sind in der Kalkulation der laufenden Gesamtleistung berücksichtigt und führen nicht zu einer terminanteiligen Einzelabrechnung.

(2) Muss Lehrer-Köhnen einen vorgesehenen Termin absagen, kann Lehrer-Köhnen nach eigener Wahl eine zumutbare Ersatzlehrkraft, LK-live, eine Verlegung, einen Ausgleichstermin oder eine andere fachlich gleichwertige Ausgleichslösung anbieten. Ein Anspruch auf Wunschtermin, Wunschlehrkraft, bestimmtes Fach oder bestimmtes Format besteht nicht.

(3) Ein angebotener Ausgleich bleibt Teil der Monatspauschale und wird nicht als Einzelstunde abgerechnet oder ausgezahlt. Wird eine zumutbare Ausgleichslösung kundenseitig abgelehnt oder innerhalb der mitgeteilten Nutzungsfrist nicht wahrgenommen, entstehen daraus keine weiteren Ansprüche.

(4) Kann Lehrer-Köhnen innerhalb angemessener Zeit keine geeignete Ausgleichslösung bereitstellen, bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte des Auftraggebers unberührt.

§ 6 Schulische Klärungsdiagnostik und weitere Diagnostik

(1) Die Schulische Klärungsdiagnostik ist die konkrete diagnostische Leistung innerhalb des Angebots Schulische Standortklärung. Der vereinbarte Umfang kann insbesondere Fragestellung und Anamnese, Diagnostikplanung, Fragebögen und Unterlagensichtung, Diagnostiktermine, Auswertung, Leistungsprofil, schriftliches diagnostisches Gutachten, Aufklärungs- und Orientierungsgespräch sowie Empfehlungen umfassen; maßgeblich ist der Auftrag.

(2) Diagnostik ist ergebnisoffen. Die Vergütungspflicht entfällt nicht, weil kein erwarteter Befund festgestellt, keine bestimmte Empfehlung ausgesprochen oder die fachliche Einschätzung von Schule, Behörde, Gericht, Kostenträger oder sonstigen Dritten nicht übernommen wird.

(3) Gutachten und Berichte bilden die zum Untersuchungszeitpunkt verfügbaren Erkenntnisse und Angaben ab. Sie sind keine medizinischen, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Gutachten, soweit eine solche Leistung nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.

(4) Der Auftraggeber stellt erforderliche Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Die teilnehmende Person soll in einem Zustand erscheinen, der eine aussagekräftige Durchführung ermöglicht. Lehrer-Köhnen entscheidet fachlich über Durchführung, Unterbrechung, Abbruch oder erforderliche Ergänzung.

(5) Zusätzliche Testungen oder Termine, nachträgliche Unterlagenprüfungen, Ergänzungen oder Änderungen von Berichten, weitere Gespräche, Schul- oder Drittkommunikation, Ortstermine und spätere Aktualisierungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet und werden gesondert vergütet.

(6) Für Absage, Verlegung, Nichtwahrnehmung oder vorzeitige Beendigung verbindlich reservierter Diagnostiktermine gelten die transparent vereinbarten Storno-/Ausfallbedingungen und ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung werden berücksichtigt; der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.

§ 7 Beratung, Sachverständigen- und sonstige Einzeltermine

(1) Weitergehende Beratung, Entwicklungsgespräche, Sachverständigen-Einschätzungen, Schul- und Fachgespräche, Akten- oder Unterlagenprüfung, Stellungnahmen, Ergänzungen, Ortstermine, Reisezeit und besondere Abstimmungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Pauschalpreis oder nach dem dokumentierten Zeitaufwand auf Grundlage der bei Beauftragung geltenden Preis- und Leistungsliste. Vereinbarte Vor- und Nachbereitung, Unterlagensichtung, schriftliche Bearbeitung, Drittkommunikation, Reise- und Wartezeit sowie Auslagen können berechnet werden.

(3) Für verbindlich reservierte Einzeltermine gelten die im Auftrag oder in der maßgeblichen Preis- und Leistungsliste ausgewiesenen Storno-/Ausfallbedingungen sowie ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. § 6 Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Kommunikation mit Schulen, Ärzten, Therapeuten, Behörden oder sonstigen Dritten erfolgt nur im vereinbarten Umfang und bei ausreichender Beauftragung, Berechtigung, Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage.

§ 8 LK-live und andere Online-Live-Leistungen

(1) LK-live ist eine synchrone, bidirektionale Online-Live-Leistung in Echtzeit. Es handelt sich weder um eine Aufzeichnung noch um einen Selbstlernkurs oder eine zeitversetzte Leistung, soweit nicht ausdrücklich ein gesondertes Angebot vereinbart wird.

(2) Der Auftraggeber stellt eine geeignete technische Ausstattung, stabile Internetverbindung, funktionierende Kamera und Mikrofon, einen ruhigen Arbeitsplatz und die rechtzeitige Einwahl sicher. Störungen aus dieser Sphäre begründen keinen Anspruch auf Verlängerung, kostenlose Wiederholung oder Erstattung.

(3) Bei technischen Störungen aus der Sphäre von Lehrer-Köhnen gilt § 5 entsprechend. Lehrer-Köhnen darf den Videokonferenzdienst aus sachlichem Grund wechseln, wenn die Durchführung gleichwertig und zumutbar bleibt.

(4) Ton-, Bild-, Bildschirm- und sonstige Aufzeichnungen sowie Screenshots sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller Betroffenen zulässig.

§ 9 Preise, Fälligkeit, SEPA und Zahlungsverzug

(1) Maßgeblich ist der im individuellen Vertrag, Auftrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis. Fehlt dort eine abweichende Bestimmung, gilt die vor Vertragsschluss bereitgestellte und bei Vertragsschluss gültige, datierte Preis- und Leistungsliste. Eine spätere Preislistenfassung ändert laufende Verträge nicht automatisch.

(2) Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Voraus fällig. Wiederkehrende Monatspauschalen werden jeweils zum 1. eines Kalendermonats eingezogen; für Diagnostik, Einzel- und Zusatzleistungen gelten die im Auftrag oder in der Rechnung bestimmten Fälligkeiten.

(3) Bei vereinbarter SEPA-Lastschrift erteilt der Auftraggeber ein gesondertes Mandat. Einzugstermin und eine wirksam vereinbarte verkürzte Vorabankündigungsfrist richten sich nach Vertrag, AGB und SEPA-Mandat. Lehrer-Köhnen kann einen anderen zumutbaren bargeldlosen Zahlungsweg verlangen oder zulassen.

(4) Vom Auftraggeber zu vertretende Rücklastschrift- und Bankkosten sind in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen; Lehrer-Köhnen kann nach Mahnung und angemessener Fristsetzung weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen außerordentlich kündigen.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bleiben zulässig, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Verträge über einzelne Diagnostik-, Beratungs-, Gutachten-, Stellungnahme- oder Zusatzleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Verträge über laufende Begleitung gegen Monatspauschale werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, können beide Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen.

(3) Die Beendigung wirkt zum Monatsende; eine tage- oder terminanteilige Rückrechnung der Monatspauschale im letzten Vertragsmonat erfolgt nicht. Ein Wechsel von Frequenz, Fach, Terminrahmen oder Präsenz-/LK-live-Modell bedarf einer Vereinbarung und steht unter dem Vorbehalt freier Kapazitäten.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Lehrer-Köhnen kann insbesondere bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, nachhaltiger Störung der Lernumgebung, gefährdendem oder respektlosem Verhalten oder dauerhaft fehlender fachlicher Arbeitsgrundlage vorliegen. Soweit zumutbar, wird zuvor Gelegenheit zur Abhilfe gegeben.

§ 11 Änderungen der Durchführung, Materialien und Gutachten

(1) Lehrer-Köhnen darf aus sachlichem Grund Lehrkräfte, Räume, organisatorische Abläufe oder technische Systeme ändern, wenn die vereinbarte Gesamtleistung fachlich gleichwertig bleibt und die Änderung zumutbar ist. Bei Krankheit, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen gilt § 5 entsprechend.

(2) Arbeitsblätter, Förderpläne, Konzepte, Methoden, Grafiken, digitale Inhalte, Auswertungen und sonstige Materialien bleiben geschützt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den privaten Zweck der gebuchten Leistung.

(3) Eine Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, kommerzielle Nutzung, Weitergabe an unbeteiligte Dritte oder das Hochladen in öffentlich oder durch Dritte nutzbare KI-, Lern- oder Plattformdienste ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig.

(4) Gutachten und Stellungnahmen dürfen im Rahmen ihres vereinbarten Zwecks insbesondere gegenüber Familie, Schule und fachlich Beteiligten verwendet werden. Inhaltliche Veränderungen, sinnentstellende Auszüge oder Veröffentlichungen sind nicht zulässig.

§ 12 Haftung, Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Lehrer-Köhnen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Lehrer-Köhnen, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Lehrer-Köhnen haftet nicht für eigenständige Entscheidungen, Bewertungen oder Handlungen von Schulen, Behörden, Gerichten, Kostenträgern oder sonstigen Dritten, soweit Lehrer-Köhnen hierfür nicht nach zwingendem Recht einzustehen hat.

(4) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und den gesonderten Datenschutzhinweisen verarbeitet. Informationen über Lernstand, Diagnostik, Förderung sowie familiäre oder schulische Umstände werden vertraulich behandelt und nur auf einer ausreichenden vertraglichen, gesetzlichen oder einwilligungsbezogenen Grundlage weitergegeben.

§ 13 Widerruf und Schlussbestimmungen

(1) Soweit einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert belehrt. Ein Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und der hierfür vorgesehenen Erklärungen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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