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Preisliste vom 01.07.2026

Klare Leistungen. Transparente Kosten.

Bei Lehrer-Köhnen erhalten Sie keine isolierte Testleistung, sondern eine fachlich fundierte Klärung mit verständlicher Einordnung und konkreten nächsten Schritten.

Diagnostik wird als vollständiges Gesamtpaket berechnet. Lerntherapie und gezielte Unterstützung erfolgen innerhalb eines festen, verlässlich reservierten Terminrahmens.

Kennenlernen

Kostenfreies Erstgespräch

0 € ca. 30 Minuten

Gemeinsames Kennenlernen, erste Einordnung, Klärung des Anliegens, Sichtung vorhandener Informationen und Besprechung des weiteren Vorgehens.

Fester Terminrahmen

Lerntherapie & Unterstützung

240 €1 monatlich bei 1 × 45 Min./Woche

Bei zwei festen wöchentlichen Terminen à 45 Minuten: 480 € pro Monat.

Nach Zeitaufwand

Beratung / Einschätzung

45 €2 je 15 Minuten

Kalkulationsgrundlage: 180 € je 60 Minuten. Für klar umrissene Fragestellungen kann vorab eine Pauschale vereinbart werden.

Entwicklung überprüfen

Entwicklungsgespräch

90 €1 ca. 45 Minuten

Ein erstes kurzes Entwicklungsgespräch nach etwa vier Wochen ist kostenfrei. Anschließend findet es in der Regel alle sechs Monate ausführlich statt.

Schulische Klärungsdiagnostik

Im Gesamtpreis von 440 € enthalten

  • Ausführliche Erfassung der Fragestellung
  • Individuelle Planung und Auswahl geeigneter Verfahren
  • Elternfragebogen und bei Bedarf weitere Fragebögen
  • Sichtung relevanter schulischer Unterlagen
  • In der Regel zwei individuell zusammengestellte Diagnostiktermine
  • Umfassende Auswertung und fachliche Einordnung
  • Differenziertes Leistungsprofil
  • Schriftliches diagnostisches Gutachten für Familie und Schule
  • Persönliches Aufklärungs- und Orientierungsgespräch
  • Konkrete Empfehlungen für Schule, Förderung und nächste Schritte

Nachteilsausgleich

Bei Fragestellungen zum Nachteilsausgleich bei Legasthenie / Dyskalkulie werden die schulischen Auswirkungen im Gutachten nachvollziehbar eingeordnet und konkrete Empfehlungen für die weitere schulische Abstimmung abgeleitet. Ein zusätzlicher Gutachtenpreis fällt nicht an.

Das Gutachten schafft eine fachliche Grundlage. Die Entscheidung über Art und Umfang schulischer Maßnahmen erfolgt im jeweils geltenden schulrechtlichen Rahmen.

Monatspauschale

Lerntherapie und gezielte Unterstützung

Grundlage ist die vorherige diagnostische Einschätzung. Daraus entsteht ein individueller Therapie- oder Unterstützungsplan. Die Monatspauschale umfasst:

  • Festen wöchentlichen Terminrahmen und dauerhaft reservierten Platz
  • Individuelle Planung sowie Vor- und Nachbereitung
  • Benötigte Lern- und Arbeitsmaterialien
  • Fortlaufende Beobachtung und Dokumentation
  • Regelmäßige Anpassung der nächsten Lernschritte
  • Bei Bedarf fachlichen Austausch mit Schule oder weiteren Beteiligten

Beginn im laufenden Monat

  • 1. bis 10. des Monats: 4/4 der Monatspauschale
  • 11. bis 17. des Monats: 3/4 der Monatspauschale
  • 18. bis 24. des Monats: 1/2 der Monatspauschale
  • ab dem 25. des Monats: 1/4 der Monatspauschale

Beratung / Sachverständigen-Einschätzung

Für klar umrissene Fragen

Geeignet zur Einordnung schulischer Rückmeldungen oder vorhandener Befunde, zur Vorbereitung und Begleitung von Schulgesprächen sowie zur Klärung weiterer Schritte. Muss der Leistungsstand zunächst objektiv untersucht werden, ist die Klärungsdiagnostik der passende Ausgangspunkt.

Entwicklungsgespräch

Fortschritte gemeinsam einordnen

Wir besprechen die Entwicklung, prüfen den aktuellen Therapie- oder Unterstützungsplan und passen bei Bedarf die nächsten Schritte sowie die weitere Förderplanung an.

Sie sind unsicher?

Welcher nächste Schritt passt zu Ihrem Kind?

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Leistung zur Situation Ihres Kindes passt.

Erstgespräch anfragen

1 Der angegebene Preis ist gemäß § 4 Abs. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

2 Der angegebene Preis enthält gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.

3 Der angegebene Preis ist bei einer Eingangsdiagnostik gemäß § 4 Abs. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit beziehungsweise enthält bei einer Diagnostik zum Nachteilsausgleich gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.

Alle vorherigen Preislisten verlieren mit Wirkung zum 01.07.2026 ihre Gültigkeit.