Have any questions?
+44 1234 567 890
Nachteils-Ausgleich
bei Legasthenie und Dyskalkulie
Der Nachteilsauslgeich dient zum Ausgleich einer individuellen Beeinträchtigung in der Rechtschreibleistung („Legasthenie“) bzw. in mathematischen Leistungen („Dyskalkulie“).
Ein Baustein zum Erreichen des Nachteilsausgleichs besteht in der gutachterlichen Diagnose. Diese besteht bei Lehrer-Köhnen aus 3 Terminen:
- Fachliche Diagnose (Lese- und Rechtschreib-Diagnose bzw. Diagnose der mathematischen Kompetenzen)
- IQ-Test (als Gegentest zur Klärung der Frage, ob eine Intelligenzminderung oder eine Leistungsstörung vorliegt)
- Ausführliches Eltern- und Aufklärungsgespräch mit Aushändigung eines Gutachtens
In der Schule sind zwei Arten des Ausgleichs zu unterscheiden:
- Nachteilsausgleich: Hier werden die äußeren Bedingungen verändert, Ihr Kind bekommt bspw. mehr Zeit bei Klassenarbeiten, es werden spezielle Arbeitsmittel erlaubt oder es wird mehr Gewicht auf die mündliche Leistung gelegt usw.
- Notenschutz: Hier wird die Rechtschreibnote ausgesetzt. Dies kann i.d.R. für Deutsch oder für weitere Fächer beantragt werden.
Letztlich entscheidet die Schule bzw. die Klassenkonferenz über Art und Umfang des Ausgleichs. Gutachten und Co. sind hier jeweils ein Entscheidungsbaustein.
Lehrer-Köhnen steht als Sachverständiger für schulische Angelegenheiten über die Diagnose hinaus auch beratend zur Seite und führt bei Bedarf auch vermittelnde Gespräche mit der Schule und kann Sie als Eltern bspw. hinsichtlich eines angemessenen Ausgleichs (der nicht unter- und nicht übertrieben ist) beraten.

Nachteils-Ausgleich
- Gutachten zum Nachteilsausgleich (Fachliches + IQ-Test für Diskrepanztheorie)
- Beratungen rund um den Nachteilsausgleich möglich
- Beratung zur Vermittlung zwischen Schule und Elternhaus